

Wir führen eine Vielzahl universell einsetzbarer Prüfplaketten, um Ihre Kennzeichnungsaufgaben gemäß gesetzlicher Vorschriften optimal durchführen zu können.
Die DGUV gibt Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze heraus, um ihren umfassenden Aufträgen nach § 14 ff. SGB VII nachzukommen. Aus diesen Vorschriften und Regeln ergibt sich auch die Notwendigkeit, die durchgeführten Überprüfungen zu Kennzeichnen und nachzuweisen.
Die DGUV-Vorschrift 3 regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Die DGUV-Vorschrift 208-16 gibt Handlungsanweisungen für den Umgang und die Prüfung von Leitern und Tritten.
Der direkte Nachweis einer erfolgreich durchgeführten Überprüfung erfolgt in vielen Fällen durch die Markierung des Prüfgegenstandes mit einer Prüfplakette.
In §11 fordert die MPBetreibV für eine Sicherheitstechnische Kontrolle von Medizinprodukten.
In §14 wird eine Messtechnische Kontrolle der Medizinprodukte vorgeschrieben.
Die Durchführung dieser Überprüfungen muss dokumentiert und gekennzeichnet werden.
Für diese Kennzeichnungsaufgaben führen wir in unserem Angebot eine große Auswahl an praxiserprobten Prüfplaketten.
Viele QM-Normen, wie die ISO 9001, die ISO 13485 im Medizinsektor oder die IATF 16949 fordern zwingend die regelmäßige Kalibrierung der verwendeten Prüfmittel. Die Kennzeichnung der Prüfmittel mit einer Prüfplakette ist jedoch nicht in jedem Fall vorgeschrieben und häufig auch nicht möglich oder nicht sinnvoll.
Neben den QM-Normen gibt es einige vorgeschriebene Überprüfungen, deren Ergebbnisse mit einer Prüfplakette ausgewiesen werden können wie z.B. von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV.
Hier ist zum Beispiel die Überprüfung von Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV-Vorschrift 3 (ehemals BGV A§) zu nennen. Zur Kennzeichnung der betroffenen Anlagen und Betriebsmittel eignen sich Prüfplaketten, aus denen sich der Minat und das Jahr der nächsten Überprüfung ersehen lässt. In unserem Angebot finden Sie DGUV-Prüfplaketten, die sich optimal für diese Kennzeichnungsaufgaben eigenen.
Neben den Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln fordert die DGUV auch die regelmäßige Überprüfung von Leitern und Tritten. Konkrete Einzelheiten zur Durchführung der Prüfung sind in der DGUV-Information 208-16 zu ersehen. Auch für diese erforderlichen Prüfungen bieten wir die optimalen DGUV 208-16 Prüfplaketten an. Die DGUV-Prüfplaketten sind ab Lager lieferbar. Auf Anfrage bieten wir Ihnen auch individuell gestaltete DGUV-Prüfplaketten an.
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung unterscheidet notwendige Prüfungen von Medizinprodukten nach der
- MTK §14 - Messtechnischen Kontrolle und der
- STK § 11 - Sicherheitstechnischen Kontrolle.
Prüfplaketten, zur Kennzeichnung der Messtechnischen Kontrolle müssen neben dem Zeitpunkt der nächsten Kontrolle auch die Prüfperson oder die Prüfstelle ausweisen. Zu diesem Zweck führen wir eine völlig neue MTK-Prüfplakette in unserem Programm, mit derer neben dem Monat und dem Jahr der nächsten Überprüfung auch eine Prüfperson oder Prüfstelle markiert werden kann. Diese zusätzlichen Felder auf der Prüfplakette worden vom Deutschen Patent- und Markenamt als Gebrauchsmuster Nr. 20 2017 005 235 eingetragen.
Neben der MTK-Prüfung wird auf Basis des Mesizinproduktegesetzes auch eine Sicherheitstechnische Kontrolle gemäß §11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV gefordert. Auch für den Nachweis dieser Prüfungen bieten wir Ihnen praxisnahe STK-Prüfplaketten an.
Natürlich finden Sie bei uns eine weitere große Anzahl von Prüfplaketten für alle Varianten der Prüfmittelkennzeichnung.